
Notariat
Die öffentliche Beurkundung ist die Feststellung bezeichneter Tatsachen oder Willenserklärungen durch eine Urkundsperson in einem gesetzlich geregelten Verfahren. Die öffentliche Beurkundung dient hauptsächlich dem Schutz der Parteien vor Übereilung sowie der Schaffung von Beweismitteln mit erhöhter Beweiskraft. Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist die Form der öffentlichen Beurkundung von Gesetzes wegen zwingend vorgeschrieben.
Dagegen ist die Beglaubigung (Legalisation) die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder eine Kopie durch die Urkundsperson. In der Schweiz erfolgte Beglaubigungen werden auch im Ausland anerkannt, jedoch ist dafür in der Regel eine Überbeglaubigung bzw. Apostille durch die Staatskanzlei notwendig.
Auf dem Gebiet des Kantons St. Gallen kann ich für Sie folgende Beurkundungen und Beglaubigungen vornehmen:
Beurkundungen
– Gründung von Gesellschaften
– Statutenänderungen
– Umstrukturierungen
– Auflösung von Gesellschaften
– Eheverträge
– Testamente
– Erbverträge
– Erbverzichtsverträge
– Errichtung und Auflösung von Stiftungen
– Vorsorgeaufträge
– Bürgschaftsverpflichtungen
– Eidesstattliche Erklärungen
Beglaubigungen
– Echtheit von Unterschriften
– Übereinstimmung von Kopien
– Richtigkeit von Auszügen
– Richtigkeit von Übersetzungen
Kosten
Die Kosten für die öffentliche Beurkundung bzw. Beglaubigung richten sich nach festgesetzten Gebühren. Die Vorbereitung der Urkunden und Dokumente wird nach Zeitaufwand zusätzlich zur Gebühr verrechnet. Auf Anfrage kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Die Gebühren können Sie im Detail meiner Preisinformation entnehmen:
Haben Sie fragen? Gerne berate ich Sie persönlich.
Die erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei.
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Bodensee Legal AG
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Telefon
+41 71 841 76 90
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