
Familienrecht
Trennungen, Scheidungen oder familiäre Konflikte betreffen weit mehr als nur rechtliche Fragen – sie greifen tief in das persönliche Leben aller Beteiligten ein. Umso wichtiger ist es, in dieser oft belastenden Phase einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen.
Im Familienrecht geht es häufig um zentrale Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht, oder die Vermögensaufteilung im Zuge einer Trennung. Auch im Vorfeld – etwa durch Eheverträge – lassen sich spätere Konflikte vermeiden oder abmildern. Wer sich frühzeitig rechtlich absichert, schützt nicht nur sich selbst, sondern schafft auch verlässliche Strukturen für Kinder und gemeinsame Zukunftsentscheidungen.
Familienrechtliche Fragestellungen erfordern Fingerspitzengefühl, aber auch Klarheit und Konsequenz in der rechtlichen Bewertung. In dieser sensiblen Schnittstelle zwischen Emotion und Recht stehe ich Ihnen mit Erfahrung, Sachverstand und einem lösungsorientierten Ansatz zur Seite.
Gerne berate und unterstütze ich Sie in folgenden Angelegenheiten:
Eheschliessung
– Eheverträge
– Aufenthaltsbewilligung zwecks Ehevorbereitung
– Anerkennung ausländischer Trauungen
– Familiennachzug im Zuge der Eheschliessung
Trennung und Scheidung
– Trennungsvereinbarungen
– Eheschutzverfahren
– Scheidungen auf gemeinsames Begehren
– Scheidungsklagen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
– Vereinbarungen und Verfahren vor der KESB
– Adoption
– Namensänderungen
– Unterhaltsverträge und -klagen
– Patientenverfügungen
– Vorsorgeaufträge
Haben Sie fragen? Gerne berate ich Sie persönlich.
Die erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei.
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